Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Vermietung von Ferienhaus Beilhack und Bungalow in St. Gallenkirch gelten die folgenden Bedingungen. Sie orientieren sich an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (AGBH) und ergänzen diese um die Besonderheiten einer Ferienunterkunft.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beherbergungsverträge über das Ferienhaus Beilhack und den Bungalow, Türkeiweg 250a, 6791 St. Gallenkirch („Unterkunft“), zwischen Jürgen Peter („Vermieter“) und dem Gast („Vertragspartner“). Abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
§ 2 Vertragsabschluss
Die Buchungsanfrage über die Website, per E-Mail oder telefonisch ist ein unverbindliches Angebot des Vertragspartners. Der Beherbergungsvertrag kommt erst durch die schriftliche Buchungsbestätigung des Vermieters (E-Mail) zustande. Der Vermieter ist berechtigt, eine Anzahlung zu verlangen (§ 4). Die Bestätigung nennt Unterkunft, Zeitraum, Personenzahl und Gesamtpreis.
Bucht ein Vertragspartner für Dritte, haftet er dem Vermieter gegenüber gemeinsam mit diesen für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Unterkunft darf nur mit der bestätigten Personenzahl belegt werden; die Höchstbelegung beträgt 6 Personen (Ferienhaus) bzw. 4 Personen (Bungalow).
§ 3 Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website veröffentlichten bzw. in der Bestätigung genannten Preise. Der Gesamtpreis setzt sich zusammen aus dem Preis pro Nacht (saisonabhängig), der Endreinigung inkl. Bettwäsche und Handtücher sowie der Gästetaxe der Gemeinde St. Gallenkirch (derzeit 2,70 € im Sommer bzw. 3,90 € im Winter pro Person und Nacht, Kinder unter 14 Jahren sind befreit; sie wird in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe verrechnet und abgeführt). Strom, Wasser, Heizung und WLAN sind im Preis enthalten. In der Wintersaison (1. Dezember bis 30. April) erfolgt die Vermietung wochenweise von Samstag bis Samstag; außerhalb ab drei Nächten.
§ 4 Anzahlung und Zahlung
Mit der Buchungsbestätigung erhält der Vertragspartner eine Rechnung über die Anzahlung von 30 % des Gesamtpreises, zahlbar per Überweisung innerhalb von 14 Tagen. Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf den Gesamtpreis. Wird sie nicht rechtzeitig geleistet, kann der Vermieter nach erfolgloser Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und die Unterkunft anderweitig vergeben. Der Restbetrag ist bis 14 Tage vor der Anreise zu überweisen; bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis sofort fällig. Kosten des Zahlungsverkehrs (z. B. Auslandsüberweisung) trägt der Vertragspartner.
§ 5 Rücktritt des Vertragspartners, Stornogebühren
Ein Rücktritt ist schriftlich (E-Mail) zu erklären; maßgeblich ist der Zugang beim Vermieter. Bis 60 Tage vor dem Anreisetag ist der Rücktritt kostenlos. Danach fallen folgende Stornogebühren an:
- bei Rücktritt vom 60. bis zum 30. Tag vor dem Anreisetag: 30 % des Gesamtpreises
- bei Rücktritt vom 30. bis zum 7. Tag vor dem Anreisetag: 70 % des Gesamtpreises
- bei Rücktritt in den letzten 7 Tagen vor der Anreise oder bei Nichtanreise: 90 % des Gesamtpreises
Gelingt es dem Vermieter, die Unterkunft für den stornierten Zeitraum anderweitig zu vermieten, wird der dadurch erzielte Erlös auf die Stornogebühr angerechnet. Bereits geleistete Zahlungen werden abzüglich der Stornogebühr rückerstattet; über die Stornierung wird eine Gutschrift bzw. Abrechnung ausgestellt. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des nicht genutzten Aufenthalts.
§ 6 Rücktritt des Vermieters
Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Anzahlung trotz Nachfrist nicht geleistet wird, höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen, oder die Unterkunft unter irreführender Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht wurde. In diesen Fällen werden geleistete Zahlungen rückerstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nicht, soweit den Vermieter kein Verschulden trifft.
§ 7 An- und Abreise
Die Unterkunft steht am Anreisetag ab 16:30 Uhr zur Verfügung und ist am Abreisetag bis 08:30 Uhr zu räumen. Abweichende Zeiten sind nach Vereinbarung möglich; eine verspätete Räumung berechtigt den Vermieter, den Tag zusätzlich zu verrechnen. Die Schlüsselübergabe wird individuell vereinbart. Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle Gäste für das gesetzliche Gästeblatt zu melden (Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Adresse, Ausweisdaten).
§ 8 Nutzung der Unterkunft, Hausordnung
Die Unterkunft darf nur zu Wohnzwecken durch die gemeldeten Personen genutzt werden; Untervermietung, Feiern und Veranstaltungen sind nicht gestattet. In der gesamten Unterkunft gilt Rauchverbot. Haustiere sind nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters und gegebenenfalls gegen Aufpreis erlaubt. Die Nachtruhe (22–7 Uhr) ist zu beachten. Der Vertragspartner behandelt Einrichtung und Ausstattung sorgsam, trennt den Müll nach den Vorgaben der Gemeinde und hinterlässt die Unterkunft besenrein und in ordentlichem Zustand (Geschirr gereinigt, Müll entsorgt).
§ 9 Haftung des Vertragspartners
Der Vertragspartner haftet dem Vermieter für Schäden, die er, seine Mitreisenden oder Besucher an der Unterkunft, deren Einrichtung oder am Inventar schuldhaft verursachen. Schäden sind unverzüglich zu melden. Der Vermieter kann eine angemessene Kaution vereinbaren, die nach schadfreier Rückgabe der Unterkunft rückerstattet wird.
§ 10 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für Schäden des Vertragspartners nach den gesetzlichen Bestimmungen; bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung – außer für Personenschäden – ausgeschlossen. Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nach den §§ 970 ff ABGB; Wertgegenstände sind sicher zu verwahren. Für die Nutzung von WLAN, Streaming-Diensten, Terrasse, Garten, Garage und Stellplätzen sowie für die Angaben im Freizeitführer (Touren, Öffnungszeiten, Preise Dritter) übernimmt der Vermieter keine Gewähr; Freizeitaktivitäten erfolgen auf eigene Verantwortung. Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle der Versorgung (Strom, Wasser, Internet), die er nicht zu vertreten hat.
§ 11 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung, Rechnungslegung und Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten verarbeitet. Näheres in der Datenschutzerklärung.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Erfüllungsort ist St. Gallenkirch. Für Klagen gegen den Vermieter ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Vermieters zuständig; für Verbraucher gelten die zwingenden Gerichtsstände des KSchG. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.
Stand: September 2026. Jürgen Peter, Türkeiweg 250a, 6791 St. Gallenkirch